Beinhaltet AM, L
ab 16/18 Jahre
direkter Erwerb
ab 16 Jahre - nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
(jeweils auch mit Anhängern).